Experten diskutierten über die Zukunft der Pflege
Mit dem Entwurf für das Pflegestärkungsgesetz II verabschiedet das Bundeskabinett eine neue Grundlage für die Versorgung alter und kranker Menschen. Das Gesetz soll 2016 in Kraft treten und ab 2017 wirken. Schwerpunkte sind u. a. die neue Definition von Pflegebedürftigkeit und die Einteilung in Pflegegrade. Die Frauenunion des Kreises Olpe - hier auf dem Foto Kreisvorsitzende Ursula Stuff mit Landesvorsitzende Ingrid Fischbach- begrüßte rund 70 Interessierte zu einer lebhaften Podiumsdiskussion in den Räumen der Katholischen Hospitalgesellschaft Südwestfalen.
Auf dem Podium stellten sich Ulrike Klein, Leitung der Senioreneinrichtungen, Geschäftsführer Wolfgang Nolte und Wolfgang Fischbach, Schulleiter der Fortbildungsakademie für Gesundheitshilfe von der Katholischen Hospitalgesellschaft Südwestfalen sowie Christoph Becker, Geschäftsführer des Caritasverbandes Kreis Olpe und Uli Mertens, Leitung der Caritasstation Attendorn den Fragen des Auditoriums. Moderiert wurde die Diskussion durch die Bezirksfrauenunionsvorsitzende Südwestfalen, Petra Vorwerk-Rosendahl.
Ingrid Fischbach, parlamentarische Staatssekretärin der CDU hatte zu Beginn in ihrem Impulsreferat versiert und gut verständlich einen Abriss zum Entstehungsprozess und den Hintergründen zum Pflegestärkungsgesetz gegeben. Die Podiumsteilnehmer unterstrichen in ihren Beiträgen die Probleme zwischen Theorie und gelebter Praxis. Insbesondere die hohe Arbeitsverdichtung durch aufwändige Dokumentation und ständige Kontrolle unterschiedlicher Institutionen wurde bemängelt. „Die Probleme sind bekannt und werden natürlich kontrovers diskutiert. Ich nehme ihre Anregungen und Probleme aus der Praxis gerne mit nach Berlin“, so Ingrid Fischbach. Dass sich der Einsatz lohne, zeigte die parlamentarische Staatssekretärin am Beispiel des sog. Pflege-TÜVs, hinter dem sich die Begutachtung der Pflegeeinrichtungen durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MdK) verbirgt. „Die Aussagekraft der Begutachtungen muss kritisch hinterfragt werden, wenn alle Einrichtungen eine eins vorm Komma haben.“ Ein Teilerfolg des Pflegestärkungsgesetzes sei daher, dass der Pflege-TÜV auf neue Füße gestellt wurde. Der Pflege-TÜV werde mit Unterstützung der Wissenschaft, die schon wichtige Vorarbeiten geleistet habe, grundsätzlich überarbeitet. Zentraler Maßstab für eine gute Pflegeeinrichtung müsse eine hochwertige Pflege sein, die nach den neuesten pflegefachlichen Erkenntnissen geleistet werde. „Das muss der Pflege-TÜV abbilden“, so Fischbach.